Regulatorische Sicherheit muss nicht kompliziert sein. Unsere Leistungen sind transparent aufgebaut – effizient, verständlich und planbar.
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Alles, was Sie wissen müssen
Alle Fragen und Antworten rund um das Thema regulatorische Marktfähigkeit von Kosmetika
Für den Verkauf von Kosmetik in der EU benötigen Sie gemäß EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009:
CPSR / Sicherheitsbewertung
PIF/PID / Produktinformationsdatei
konforme Kennzeichnung
CPNP-Notifizierung
ggf. eine Responsible Person in der EU
Eine klassische „Kosmetik-Zulassung“ gibt es meist nicht. Entscheidend ist die vollständige regulatorische Dokumentation vor dem Verkauf.
Der CPSR ist die gesetzlich erforderliche Sicherheitsbewertung Ihres Kosmetikprodukts.
Die PIF/PID ist die vollständige Produktakte mit Rezeptur, Nachweisen, Label und CPSR.
Die CPNP-Notifizierung ist die elektronische Meldung des Produkts im EU-Portal vor dem Inverkehrbringen.
Nein. Kosmetikprodukte dürfen in der EU nicht ohne CPSR und vollständige PIF/PID verkauft werden.
Das gilt auch für:
Naturkosmetik
Handmade-Kosmetik
White-Label-Produkte
importierte Kosmetik
Online-Shops und Marktplätze
Ohne vollständige Dokumentation drohen Verkaufsstopp, Rückruf oder behördliche Beanstandungen.
Für CPSR, PIF und CPNP benötigen wir meist:
Rezeptur mit INCI und Mengenangaben
Rohstoff- und Sicherheitsdatenblätter
Spezifikationen der Inhaltsstoffe
Etikett oder Label-Entwurf
Angaben zur Anwendung und Zielgruppe
vorhandene Tests, z. B. Stabilitäts- oder mikrobiologische Tests
Fehlende Unterlagen prüfen wir im Rahmen der Erstbewertung.
Nach Eingang aller vollständigen Unterlagen benötigen wir in der Regel 3–5 Werktage.
Die Dauer hängt vom Produkttyp ab. Komplexe Produkte, z. B. für Baby, Augenbereich, Intimpflege oder mit besonderen Wirkversprechen, können zusätzliche Nachweise erfordern.