Die Kennzeichnung von Duftstoffallergenen in Kosmetikprodukten wird in der Europäischen Union deutlich strenger. Mit der Verordnung (EU) 2023/1545 wurde die Liste der kennzeichnungspflichtigen Duftstoffallergene erheblich erweitert.
Für Hersteller, Private-Label-Marken, Importeure und Online-Shop-Betreiber ist der 31. Juli 2026 ein entscheidender Stichtag. Ab diesem Datum dürfen kosmetische Produkte, die den neuen Anforderungen nicht entsprechen, grundsätzlich nicht mehr neu in Verkehr gebracht werden.
Bereits auf dem Markt befindliche Produkte können nach der Übergangsregelung noch bis zum 31. Juli 2028 bereitgestellt werden. Trotzdem sollten Unternehmen nicht bis kurz vor Fristablauf warten. Etiketten, Rezepturen, Rohstoffdaten und Produktinformationsdateien müssen frühzeitig geprüft und angepasst werden.
In diesem Beitrag erklären wir, was sich durch die neue EU-Allergenkennzeichnung ändert, welche Produkte betroffen sind und welche Schritte Unternehmen jetzt einleiten sollten.
Warum wurde die Allergenkennzeichnung verschärft?
Duftstoffe gehören zu den häufigsten Ursachen für allergische Reaktionen auf kosmetische Produkte. Besonders Verbraucher mit bekannten Kontaktallergien müssen erkennen können, ob ein Produkt bestimmte allergene Duftstoffe enthält.
Bisher mussten nur bestimmte Duftstoffallergene einzeln in der INCI-Liste angegeben werden, wenn sie bestimmte Konzentrationsschwellen überschritten haben. Viele andere Duftstoffe konnten dagegen weiterhin unter Sammelbezeichnungen wie „Parfum“ oder „Aroma“ erscheinen.
Die Verordnung (EU) 2023/1545 ändert diesen Ansatz. Ziel ist mehr Transparenz für Verbraucher und eine bessere Rückverfolgbarkeit allergener Inhaltsstoffe in kosmetischen Produkten.
Für Unternehmen bedeutet das: Die bisherige INCI-Deklaration reicht bei vielen Produkten künftig nicht mehr aus.
Was ändert sich konkret?
Die neue Verordnung erweitert die Liste der kennzeichnungspflichtigen Duftstoffallergene deutlich. Statt bisher rund 24 deklarationspflichtiger Duftstoffallergene müssen künftig deutlich mehr einzelne allergene Duftstoffe berücksichtigt werden.
Betroffen sind insbesondere:
- Parfümierte Kosmetikprodukte
- Produkte mit ätherischen Ölen
- Naturkosmetik mit pflanzlichen Duftstoffen
- Leave-on-Produkte wie Cremes, Seren, Öle und Lotionen
- Rinse-off-Produkte wie Duschgel, Shampoo oder Reinigungsschaum
- Private-Label-Produkte mit vorgefertigten Duftmischungen
- Importierte Kosmetikprodukte aus Nicht-EU-Ländern
Wichtig ist: Die Pflicht betrifft nicht nur synthetische Duftstoffe. Auch natürliche Duftstoffbestandteile aus ätherischen Ölen können deklarationspflichtig sein.
Welche Schwellenwerte gelten?
Die Kennzeichnungspflicht hängt davon ab, ob bestimmte allergene Duftstoffe im fertigen kosmetischen Produkt bestimmte Konzentrationsgrenzen überschreiten.
Grundsätzlich gelten weiterhin diese relevanten Schwellenwerte:
- Leave-on-Produkte: ab 0,001 %
- Rinse-off-Produkte: ab 0,01 %
Leave-on-Produkte verbleiben auf der Haut, zum Beispiel Cremes, Öle, Seren oder Deodorants. Rinse-off-Produkte werden nach der Anwendung wieder abgewaschen, zum Beispiel Shampoo, Duschgel oder Reinigungsgel.
Wenn ein kennzeichnungspflichtiger Duftstoff diese Schwellenwerte überschreitet, muss er in der Inhaltsstoffliste einzeln genannt werden.
Warum ist der 31. Juli 2026 so wichtig?
Der 31. Juli 2026 ist die erste zentrale Übergangsfrist.
Bis zu diesem Datum dürfen Produkte, die noch nicht nach den neuen Anforderungen gekennzeichnet sind, grundsätzlich noch in Verkehr gebracht werden. Nach Ablauf dieser Frist dürfen nicht konforme Produkte nicht mehr neu auf den EU-Markt gebracht werden.
Das betrifft vor allem:
- Neue Produktionen
- Neue Chargen
- Importware
- Private-Label-Produkte
- Produkte mit aktualisierten Verpackungen
- Produkte, die erstmals in der EU verkauft werden
Der zweite wichtige Stichtag ist der 31. Juli 2028. Bis dahin können Produkte, die bereits rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, unter bestimmten Voraussetzungen noch auf dem Markt bereitgestellt werden.
Das bedeutet jedoch nicht, dass Unternehmen bis 2028 warten sollten. Wer erst spät reagiert, riskiert Verpackungsreste, falsch deklarierte Lagerbestände, Verzögerungen beim Verkauf und mögliche Beanstandungen durch Behörden oder Plattformen.
Typische Fehler bei der Umsetzung
Viele Unternehmen unterschätzen den praktischen Aufwand der neuen Allergenkennzeichnung. Besonders häufig treten folgende Fehler auf:
1. Veraltete Duftstoffdaten vom Lieferanten
Viele Hersteller verlassen sich auf alte Rohstoffunterlagen. Das ist riskant. Für die neue Allergenkennzeichnung müssen aktuelle Angaben des Duftstofflieferanten oder Rohstoffherstellers vorliegen.
Benötigt werden insbesondere:
- Aktuelle Allergenlisten
- IFRA-Dokumente
- Zusammensetzungsinformationen zu Duftstoffen
- Angaben zu ätherischen Ölen
- Rohstoffspezifikationen
- Sicherheitsdatenblätter der Rohstoffe
Ohne diese Daten kann die korrekte INCI-Deklaration nicht sicher bewertet werden.
2. Falsche Annahme bei Naturkosmetik
Ein häufiger Irrtum ist: „Wir verwenden nur natürliche Inhaltsstoffe, daher betrifft uns die neue Regelung nicht.“
Das ist falsch.
Gerade natürliche Duftstoffe und ätherische Öle können allergene Bestandteile enthalten, die künftig einzeln deklariert werden müssen. Naturkosmetik ist daher oft besonders betroffen.
3. Keine Prüfung der fertigen Rezeptur
Entscheidend ist nicht nur, ob ein Rohstoff Allergene enthält. Entscheidend ist, ob der allergene Stoff im fertigen kosmetischen Produkt über dem relevanten Schwellenwert liegt.
Dafür muss die vollständige Rezeptur geprüft werden. Einzelne Rohstoffdaten reichen allein nicht aus.
4. INCI-Liste wird nicht aktualisiert
Wenn neue Allergene deklariert werden müssen, muss die INCI-Liste angepasst werden. Das betrifft Verpackung, Etikett, Faltschachtel, Beipackinformationen und häufig auch Online-Produktbeschreibungen.
Ein häufiger Fehler ist, dass nur das Etikett geändert wird, während Website, Marktplatzdaten oder Produktdatenblätter weiterhin alte Angaben enthalten.
5. CPSR und PIF passen nicht zum Label
Die Kennzeichnung darf nicht isoliert betrachtet werden. Etikett, Rezeptur, Sicherheitsbewertung und Produktinformationsdatei müssen zusammenpassen.
Wenn die INCI-Liste auf dem Etikett nicht mit der Rezeptur oder der PIF übereinstimmt, entsteht ein regulatorisches Risiko. Das fällt spätestens bei einer Behördenprüfung, einem Audit oder einer Plattformkontrolle auf.
Wer ist besonders betroffen?
Die neue Allergenkennzeichnung betrifft grundsätzlich alle Unternehmen, die kosmetische Produkte in der EU bereitstellen oder in Verkehr bringen.
Besonders relevant ist sie für:
- Kosmetikhersteller
- Private-Label-Marken
- Start-ups im Kosmetikbereich
- Importeure
- Online-Shop-Betreiber
- Amazon- und Marktplatzhändler
- Lohnhersteller
- Marken mit Naturkosmetik
- Marken mit parfümierten Produkten
- Unternehmen mit vielen Produktvarianten
Auch kleine Marken sind betroffen. Die Größe des Unternehmens spielt keine Rolle. Entscheidend ist, ob das Produkt unter die EU-Kosmetikverordnung fällt und ob deklarationspflichtige Allergene enthalten sind.
Was müssen Unternehmen jetzt tun?
Unternehmen sollten jetzt strukturiert prüfen, ob ihre Produkte von der neuen Kennzeichnungspflicht betroffen sind.
Die wichtigsten Schritte sind:
1. Produktportfolio prüfen
Zuerst sollte geklärt werden, welche Produkte Duftstoffe, ätherische Öle, Aromen oder parfümierte Rohstoffe enthalten.
Besonders relevant sind Produkte mit Angaben wie:
- Parfum
- Aroma
- Essential Oil
- Fragrance
- Ätherisches Öl
- Pflanzenextrakte mit Duftanteilen
2. Lieferantendaten aktualisieren
Fordern Sie aktuelle Unterlagen von Ihren Rohstoff- und Duftstofflieferanten an. Alte Dokumente sollten nicht ungeprüft weiterverwendet werden.
Wichtig sind aktuelle Allergeninformationen, IFRA-Dokumente und Spezifikationen.
3. Rezeptur berechnen lassen
Für jedes betroffene Produkt muss geprüft werden, ob einzelne Allergene oberhalb der relevanten Schwellenwerte liegen.
Diese Bewertung sollte auf Basis der vollständigen Rezeptur erfolgen.
4. INCI-Liste und Label prüfen
Wenn zusätzliche Allergene deklariert werden müssen, muss die INCI-Liste angepasst werden. Dabei sollten auch Sprache, Reihenfolge, Lesbarkeit und Verpackungsgröße geprüft werden.
5. CPSR und PIF aktualisieren
Wenn sich Kennzeichnung, Rezepturangaben oder Rohstoffdaten ändern, müssen auch die Produktdokumentation und gegebenenfalls die Sicherheitsbewertung geprüft werden.
6. Lagerbestände und Verpackungen planen
Unternehmen sollten rechtzeitig entscheiden, welche Verpackungen noch verwendet werden können und welche Produkte neu etikettiert werden müssen.
Besonders kritisch ist dies bei großen Verpackungsbeständen, langen Lieferzeiten oder Produkten, die über mehrere Länder verkauft werden.
Warum ein früher Labelcheck sinnvoll ist
Viele Kennzeichnungsfehler werden erst entdeckt, wenn Verpackungen bereits produziert wurden. Dann entstehen unnötige Kosten durch Nachdrucke, Umetikettierung oder Verzögerungen beim Verkaufsstart.
Ein früher Labelcheck hilft dabei, diese Risiken zu vermeiden.
Geprüft werden sollten insbesondere:
- INCI-Liste
- Duftstoffallergene
- Pflichtangaben
- Warnhinweise
- Sprachversionen
- Verantwortliche Person
- Chargenkennzeichnung
- Mindesthaltbarkeit oder PAO
- Claims und Werbeaussagen
- Übereinstimmung mit CPSR und PIF
Gerade bei der neuen Allergenkennzeichnung ist ein isolierter Blick auf das Etikett nicht ausreichend. Entscheidend ist die Verbindung zwischen Rezeptur, Rohstoffdaten, Sicherheitsbewertung und fertiger Produktkennzeichnung.
Welche Risiken entstehen bei falscher Kennzeichnung?
Eine fehlerhafte Allergenkennzeichnung kann rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben.
Mögliche Konsequenzen sind:
- Beanstandungen durch Behörden
- Verkaufsstopps
- Rückfragen von Marktplätzen
- Sperrung von Produktlistings
- Abmahnungen durch Wettbewerber
- Notwendige Umetikettierung
- Rückrufrisiken
- Verzögerungen beim Markteintritt
Besonders problematisch ist, dass Kennzeichnungsfehler leicht sichtbar sind. Während viele regulatorische Mängel erst in Dokumenten auffallen, kann eine falsche INCI-Liste direkt auf der Verpackung erkannt werden.
Wie das Cosmetic Safety Institute unterstützen kann
Das Cosmetic Safety Institute unterstützt Hersteller, Private-Label-Marken, Importeure und Online-Shop-Betreiber bei der regulatorischen Prüfung kosmetischer Produkte.
Im Rahmen eines Labelchecks prüfen wir insbesondere:
- Ob Ihre INCI-Liste korrekt ist
- Ob neue Duftstoffallergene berücksichtigt wurden
- Ob die Schwellenwerte für Leave-on- und Rinse-off-Produkte korrekt bewertet wurden
- Ob Pflichtangaben vollständig sind
- Ob Warnhinweise erforderlich sind
- Ob Claims regulatorisch zulässig sind
- Ob Label, CPSR und PIF zusammenpassen
- Ob Ihre Produkte für den EU-Markt korrekt vorbereitet sind
Ziel ist nicht nur eine formal richtige Kennzeichnung, sondern eine marktfähige und belastbare Produktdokumentation.
Fazit
Die neue EU-Allergenkennzeichnung ist eine der wichtigsten regulatorischen Änderungen für kosmetische Produkte in den kommenden Jahren.
Der 31. Juli 2026 ist für viele Unternehmen der entscheidende Stichtag. Wer danach nicht konforme Produkte neu in Verkehr bringt, riskiert Beanstandungen und Vertriebsprobleme.
Besonders betroffen sind parfümierte Produkte, Naturkosmetik, Produkte mit ätherischen Ölen, Private-Label-Produkte und importierte Kosmetikprodukte.
Unternehmen sollten jetzt ihre Rezepturen, Rohstoffdaten, INCI-Listen, Etiketten und Produktdokumentationen prüfen. Je früher die Prüfung erfolgt, desto geringer ist das Risiko teurer Nacharbeiten.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Kosmetikprodukte von der neuen Allergenkennzeichnung betroffen sind, lassen Sie Ihre Etiketten und Produktunterlagen frühzeitig prüfen.
Jetzt Labelcheck anfragen und rechtzeitig vor dem 31. Juli 2026 Klarheit schaffen.
Fachliche Quellenbasis
Verordnung (EU) 2023/1545 und BVL-Hinweise zur Kennzeichnung von Duftstoffen.
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