
Wir begleiten, beraten und unterstützen Ihr Kosmetik Projekt – von der Formulierung bis zur Marktfähigkeit in wenigen Tagen.
Das Inverkehrbringen kosmetischer Produkte innerhalb der EU setzt die vollständige Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben voraus.
Wir unterstützen Sie dabei von der Sicherheitsbewertung bis zur Markteinführung – mit über 3500 erstellten CPSRs und einer strukturierten Umsetzung Ihrer regulatorischen Anforderungen. Eine fertige Sicherheitsbewertung erhalten Sie innerhalb von 3-5 Tagen.
Erstellung des CPSR gemäß EU-Kosmetikverordnung. Strukturierte Bewertung aller sicherheitsrelevanten Daten. Vollständige Erstellung der Produktinformationsdatei (PIF).
Unterstützung bei der Notifizierung im CPNP. Aufbereitung und Eintragung aller erforderlichen Daten. Sicherstellung der EU-Konformität.
Prüfung der Rezeptur auf regulatorische Anforderungen. Überprüfung der Kennzeichnung gemäß EU-Vorgaben. Identifikation und Korrektur möglicher Risiken.
Identifikation erforderlicher Prüfungen. Koordination mit qualifizierten Partnerlaboren. Einbindung der Ergebnisse in die Sicherheitsbewertung.
Die Prüfkennzeichnungen des Cosmetic Safety Instituts repräsentieren Sicherheits-, Qualitäts- und Compliance-Standards nach EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009.
Sicherheitsbewertung (CPSR)
Erhalten Sie eine professionelle Sicherheitsbewertung (CPSR) gemäß EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 für die sichere und rechtskonforme Vermarktung kosmetischer Produkte innerhalb der Europäischen Union.
Produktinformationsdatei (PIF/PID)
Erhalten Sie eine vollständige Produktinformationsdatei (PIF/PID) gemäß EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 für die rechtskonforme Dokumentation kosmetischer Produkte innerhalb der Europäischen Union.
CPNP Registrierung
Rechtskonforme CPNP-Registrierung gemäß EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 für die Meldung kosmetischer Produkte im europäischen Cosmetic Products Notification Portal vor dem Inverkehrbringen.
GMP nach ISO 22716
Beratung und Umsetzung der GMP-Dokumentation gemäß ISO 22716 für standardisierte Herstellungs-, Kontroll- und Lagerungsprozesse innerhalb der kosmetischen Produktion.
Wir unterstützen Kosmetikmarken, Indie-Beauty-Brands, Start-ups, Private-Label-Anbieter, Hersteller, Lohnhersteller, Importeure, Distributoren, Großhändler, Händler und internationale Unternehmen beim rechtskonformen Vertrieb kosmetischer Produkte in der Europäischen Union.
Innerhalb von 3-5 Tagen regulatorische Vorbereitung nach der EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 – inklusive Anforderungen an die Sicherheitsbewertung gemäß Artikel 10, die Produktinformationsdatei gemäß Artikel 11 und die CPNP-Notifizierung gemäß Artikel 13.
Wir unterstützen Sie bei der regulatorischen Vorbereitung kosmetischer Produkte für den EU-Markt sowie ausgewählte internationale Zielmärkte: in China unter Berücksichtigung der Regulations on Supervision and Administration of Cosmetics (CSAR) und der NMPA-Vorgaben für Registrierung, Filing und Sicherheitsunterlagen; in den Vereinigten Arabischen Emiraten (UAE) nach den geltenden Anforderungen der UAE Regulation for Cosmetics and Personal Care sowie den jeweiligen lokalen Registrierungs- und Konformitätsvorgaben









Das Cosmetic Safety Institute unterstützt Sie bei allen Fragen rund um die regulatorischen Anforderungen für kosmetische Produkte