Wir prüfen Produkt, Zielmarkt, Rezeptur, Claims, Vertriebsmodell und vorhandene Unterlagen.

Eine Produktformel ist nicht automatisch für jeden Markt regulatorisch geeignet. Wer Kosmetikprodukte international vertreiben möchte, muss Rezeptur, Claims, Kennzeichnung, Verantwortlichkeiten und Produktdokumentation frühzeitig auf den jeweiligen Zielmarkt ausrichten.
Wir unterstützen Sie bei der regulatorischen Vorbereitung kosmetischer Produkte für den EU-Markt sowie ausgewählte internationale Zielmärkte – insbesondere China unter Berücksichtigung von CSAR und NMPA-Anforderungen.
Viele Verzögerungen entstehen nicht erst bei der Registrierung oder Notifizierung. Sie entstehen früher:
Wir helfen Ihnen, regulatorische Risiken frühzeitig zu erkennen und den Markteintritt strukturiert vorzubereiten.
Für den Vertrieb kosmetischer Produkte in der Europäischen Union müssen verschiedene regulatorische Anforderungen erfüllt sein. Im Mittelpunkt stehen Produktsicherheit, Dokumentation, Kennzeichnung und klare Verantwortlichkeiten.
Ein Produkt, das außerhalb der EU bereits verkauft wird, ist nicht automatisch für den europäischen Markt geeignet. Rezeptur, Etikett, Claims, Dokumentation und Verantwortlichkeiten müssen für den EU-Markt geprüft werden.
Der chinesische Kosmetikmarkt bietet große Chancen, stellt aber besondere regulatorische Anforderungen. Der korrekte Weg hängt unter anderem von Produktkategorie, Rezeptur, Verwendungszweck, Claims, Zielgruppe und Inhaltsstoffen ab.
Nicht jedes kosmetische Produkt durchläuft in China denselben Prozess. Je nach Produktklassifikation kann eine Registrierung oder ein Filing erforderlich sein.
Deshalb beginnt jedes China-Projekt mit einer strukturierten Prüfung von:
| Thema | Europäische Union | China |
|---|---|---|
| Regulatorischer Ansatz | Konformität vor Markteintritt | Klassifikationsabhängige Registration oder Filing |
| Zentrale Rolle | Responsible Person in der EU | Domestic Responsible Person in China |
| Produktsicherheit | CPSR und PIF | Sicherheitsbewertung und marktbezogene Dossiers |
| Markteintritt | CPNP-Notifizierung nach Erfüllung der Anforderungen | Einreichung über den jeweils erforderlichen regulatorischen Weg |
| Kennzeichnung | EU-konforme Pflichtangaben und Sprachversionen | China-spezifische Kennzeichnung und Anforderungen |
| Nach Markteintritt | Marktüberwachung, Dokumentationspflege, Korrekturmaßnahmen | Überwachung, Sicherheits- und regulatorische Folgepflichten |
Der chinesische Kosmetikmarkt bietet große Chancen, stellt aber besondere regulatorische Anforderungen. Der korrekte Weg hängt unter anderem von Produktkategorie, Rezeptur, Verwendungszweck, Claims, Zielgruppe und Inhaltsstoffen ab.
Wir prüfen Produkt, Zielmarkt, Rezeptur, Claims, Vertriebsmodell und vorhandene Unterlagen.
Sie erhalten eine strukturierte Übersicht: Was ist vorhanden, was fehlt, welche Risiken bestehen und welche Schritte sind erforderlich?
Wir begleiten die Prüfung und Aufbereitung relevanter Produktdaten, Sicherheitsunterlagen, Kennzeichnung und regulatorischer Dokumente.
Wir unterstützen bei EU-relevanten Prozessen wie CPSR, PIF und CPNP sowie bei der Vorbereitung und Koordination China-spezifischer Anforderungen.
Auch nach dem Launch bleiben regulatorische Pflichten relevant – etwa bei Rezepturänderungen, neuen Claims, aktualisierten Kennzeichnungen oder geänderten Marktanforderungen.
Für Kosmetikprodukte gibt es grundsätzlich keine allgemeine behördliche EU-Zulassung. Erforderlich ist die Erfüllung der geltenden Produkt-, Sicherheits-, Dokumentations-, Kennzeichnungs- und Notifizierungspflichten.
Vorhandene EU-Unterlagen können wertvolle Ausgangsdaten liefern. Sie müssen jedoch für China anhand der dortigen Anforderungen, Inhaltsstoffe, Claims und Dossierlogik geprüft werden.
Wann sollte die regulatorische Prüfung beginnen?+Können Sie auch nur eine China-Ersteinschätzung durchführen?+
Sie möchten Kosmetikprodukte in der EU, in China oder in weiteren Zielmärkten vertreiben?
Hinweis: Anforderungen unterscheiden sich je nach Zielmarkt, Produktart, Rezeptur, Claims und Vertriebsmodell. Eine pauschale Registrierung oder Zulassung kann nicht zugesagt werden.
Ihr regulatorischer Partner für kosmetische Produkte. Markteinführung und internationaler Kosmetik Compliance.
Idealerweise vor finaler Rezepturfreigabe, Verpackungsproduktion und verbindlicher Warenbestellung. Späte Änderungen an Rezeptur oder Artwork verursachen häufig vermeidbare Kosten.
Können Sie auch nur eine China-Ersteinschätzung durchführen?+
Sie möchten Kosmetikprodukte in der EU, in China oder in weiteren Zielmärkten vertreiben?
Hinweis: Anforderungen unterscheiden sich je nach Zielmarkt, Produktart, Rezeptur, Claims und Vertriebsmodell. Eine pauschale Registrierung oder Zulassung kann nicht zugesagt werden.
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Ja. Eine erste regulatorische Machbarkeitsprüfung kann zeigen, ob Produkt, Rezeptur, Claims und Unterlagen grundsätzlich für den chinesischen Markt geeignet sind.
Sie möchten Kosmetikprodukte in der EU, in China oder in weiteren Zielmärkten vertreiben?
Hinweis: Anforderungen unterscheiden sich je nach Zielmarkt, Produktart, Rezeptur, Claims und Vertriebsmodell. Eine pauschale Registrierung oder Zulassung kann nicht zugesagt werden.