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Kosmetikprodukte erfolgreich in die EU und nach China bringen

Eine Produktformel ist nicht automatisch für jeden Markt regulatorisch geeignet. Wer Kosmetikprodukte international vertreiben möchte, muss Rezeptur, Claims, Kennzeichnung, Verantwortlichkeiten und Produktdokumentation frühzeitig auf den jeweiligen Zielmarkt ausrichten.

International

EU & China – zwei Märkte, zwei Wege

Wir unterstützen Sie bei der regulatorischen Vorbereitung kosmetischer Produkte für den EU-Markt sowie ausgewählte internationale Zielmärkte – insbesondere China unter Berücksichtigung von CSAR und NMPA-Anforderungen.

Vor dem Markteintritt

Internationale Markteinführung beginnt vor dem Verpackungsdruck

Viele Verzögerungen entstehen nicht erst bei der Registrierung oder Notifizierung. Sie entstehen früher:

Wir helfen Ihnen, regulatorische Risiken frühzeitig zu erkennen und den Markteintritt strukturiert vorzubereiten.

Europäische Union

EU-Markteinführung für kosmetische Produkte

Für den Vertrieb kosmetischer Produkte in der Europäischen Union müssen verschiedene regulatorische Anforderungen erfüllt sein. Im Mittelpunkt stehen Produktsicherheit, Dokumentation, Kennzeichnung und klare Verantwortlichkeiten.

Unsere Unterstützung für den EU-Markteintritt umfasst:
Unsere Unterstützung für den EU-Markteintritt umfasst:

Ein Produkt, das außerhalb der EU bereits verkauft wird, ist nicht automatisch für den europäischen Markt geeignet. Rezeptur, Etikett, Claims, Dokumentation und Verantwortlichkeiten müssen für den EU-Markt geprüft werden.

China

Markteinführung von Kosmetik in China: CSAR und NMPA

Der chinesische Kosmetikmarkt bietet große Chancen, stellt aber besondere regulatorische Anforderungen. Der korrekte Weg hängt unter anderem von Produktkategorie, Rezeptur, Verwendungszweck, Claims, Zielgruppe und Inhaltsstoffen ab.

Wir unterstützen bei der regulatorischen Vorbereitung für China, insbesondere bei:

Registration oder Filing?

Nicht jedes kosmetische Produkt durchläuft in China denselben Prozess. Je nach Produktklassifikation kann eine Registrierung oder ein Filing erforderlich sein.

Deshalb beginnt jedes China-Projekt mit einer strukturierten Prüfung von:

Vergleich

EU und China im Vergleich

Thema Europäische Union China
Regulatorischer Ansatz Konformität vor Markteintritt Klassifikationsabhängige Registration oder Filing
Zentrale Rolle Responsible Person in der EU Domestic Responsible Person in China
Produktsicherheit CPSR und PIF Sicherheitsbewertung und marktbezogene Dossiers
Markteintritt CPNP-Notifizierung nach Erfüllung der Anforderungen Einreichung über den jeweils erforderlichen regulatorischen Weg
Kennzeichnung EU-konforme Pflichtangaben und Sprachversionen China-spezifische Kennzeichnung und Anforderungen
Nach Markteintritt Marktüberwachung, Dokumentationspflege, Korrekturmaßnahmen Überwachung, Sicherheits- und regulatorische Folgepflichten
China

Markteinführung von Kosmetik in China: CSAR und NMPA

Der chinesische Kosmetikmarkt bietet große Chancen, stellt aber besondere regulatorische Anforderungen. Der korrekte Weg hängt unter anderem von Produktkategorie, Rezeptur, Verwendungszweck, Claims, Zielgruppe und Inhaltsstoffen ab.

1

Markt- und Produkt-Precheck

Wir prüfen Produkt, Zielmarkt, Rezeptur, Claims, Vertriebsmodell und vorhandene Unterlagen.

2

Regulatorische Roadmap

Sie erhalten eine strukturierte Übersicht: Was ist vorhanden, was fehlt, welche Risiken bestehen und welche Schritte sind erforderlich?

3

Rezeptur, Claims und Dokumentation

Wir begleiten die Prüfung und Aufbereitung relevanter Produktdaten, Sicherheitsunterlagen, Kennzeichnung und regulatorischer Dokumente.

4

Koordination der Markteintrittsschritte

Wir unterstützen bei EU-relevanten Prozessen wie CPSR, PIF und CPNP sowie bei der Vorbereitung und Koordination China-spezifischer Anforderungen.

5

Begleitung nach dem Markteintritt

Auch nach dem Launch bleiben regulatorische Pflichten relevant – etwa bei Rezepturänderungen, neuen Claims, aktualisierten Kennzeichnungen oder geänderten Marktanforderungen.

FAQ

Häufige Fragen

Für Kosmetikprodukte gibt es grundsätzlich keine allgemeine behördliche EU-Zulassung. Erforderlich ist die Erfüllung der geltenden Produkt-, Sicherheits-, Dokumentations-, Kennzeichnungs- und Notifizierungspflichten.

  •  

    Vorhandene EU-Unterlagen können wertvolle Ausgangsdaten liefern. Sie müssen jedoch für China anhand der dortigen Anforderungen, Inhaltsstoffe, Claims und Dossierlogik geprüft werden.

    Wann sollte die regulatorische Prüfung beginnen?+

     

    Können Sie auch nur eine China-Ersteinschätzung durchführen?+

     

     
     

    Planen Sie Ihren Markteintritt strukturiert

    Sie möchten Kosmetikprodukte in der EU, in China oder in weiteren Zielmärkten vertreiben?

    Hinweis: Anforderungen unterscheiden sich je nach Zielmarkt, Produktart, Rezeptur, Claims und Vertriebsmodell. Eine pauschale Registrierung oder Zulassung kann nicht zugesagt werden.

    Kostenlose Beratung

     

    Cosmetic
    Safety
    Institute

    Ihr regulatorischer Partner für kosmetische Produkte. Markteinführung und internationaler Kosmetik Compliance.

    Kontakt

    • +49 176 47701478
    • info@cosmetic-safety-institute.com
    • www.cosmetic-safety-institute.com

    Unser Büro

    • TRIWO Technopark Bruchsal
    • Werner-von-Siemens-Straße 2–6
    • 76646 Bruchsal
    © 2026 Cosmetic Safety Institute. Alle Rechte vorbehalten.

Idealerweise vor finaler Rezepturfreigabe, Verpackungsproduktion und verbindlicher Warenbestellung. Späte Änderungen an Rezeptur oder Artwork verursachen häufig vermeidbare Kosten.

Können Sie auch nur eine China-Ersteinschätzung durchführen?+

 

 
 

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Hinweis: Anforderungen unterscheiden sich je nach Zielmarkt, Produktart, Rezeptur, Claims und Vertriebsmodell. Eine pauschale Registrierung oder Zulassung kann nicht zugesagt werden.

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Ja. Eine erste regulatorische Machbarkeitsprüfung kann zeigen, ob Produkt, Rezeptur, Claims und Unterlagen grundsätzlich für den chinesischen Markt geeignet sind.

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